Dann kontaktieren Sie uns bitte unter
Telefon 039209 / 202076 oder per E-Mail unter info@stiftung-kulturlandschaft-sachsen-anhalt.de.
Voraussetzungen
Förderhöhe:
Saatgutkosten:
320 € pro Jahr
ca. 170 - 190 €
Voraussetzungen:
Sämaschine
Kreiselegge
Schritt-für-Schritt Anleitung Umsetzung:
1. Schritt
2. Schritt
3. Schritt
1. Schritt
Standortwahl
Geeignet sind Standorte:
in der freien Feldflur
entlang besonnter Seiten von Hecken, Baumreihen, Waldrändern
Weniger geeignet sind Standorte:
mit Problembeikräutern wie Quecke, Ackerkratzdistel etc.
nur nach besonders guter Bodenbearbeitung!
Nicht geeignet sind Standorte:
die dauerhaft nass sind
Mindestvorgaben: mind. 5 x 10 m breit, muss 2 x so lang wie breit sein
linear & flächig bis 20 % vom Ackerschlag, max. 2,5 ha, ein höherer Anteil wird nicht vergütet
je breiter der Streifen, umso wirksamer die Maßnahme (schlechtere Chancen für Prädatoren)
Zusatzinfo Ein Blühstreifen-Anteil von 6-10 % an den Ackerschlägen ist geeignet, um eine signifikante Erhöhung der Arten- und Revierzahl typischer Feldvögel, insbesondere bei einer Anlage in offenen Landschaften, zu erzielen. Sandwege, alte Kiesgruben und Steilwände dienen u.a. Wildbienen als Nisthabitat, sodass eine Anlage von Blühstreifen in der Nähe dieser eine optimale Nahrungsquelle für die Wildbienen darstellt. Die Blühstreifen können jährlich wechselnd auf anderen Ackerschlägen angelegt werden.
2. Schritt
Saatgutauswahl
Standortangepasste Saatgutmischung mit mind. 6 Pflanzenarten
je artenreicher die Mischung, desto höher die positiven ökologischen Effekte
Aufmischung mit Füllstoff (Sojaschrot oder gequetschter Mais) auf ca. 50 – 100 kg/ha (Gesamtaufwandmenge, kann fertig aufgemischt bei den Firmen bestellt werden) -> um Entmischung zu vermeiden, für eine gleichmäßige Ausbringung
Saatgutkosten ca. 50 – 100 €/ha
Hinweis: Kaufbelege der Saatgutmischungen für Kontrollen aufbewahren
Bei starkem Auftreten von Begleitkräutern oder -gräsern kann ein hoher Pflegeschnitt erfolgen.
Richtwert für die Schnitthöhe: 20 cm
Allgemein gilt: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig
2. Schritt
Hinweise
Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln mit Stickstoff
Sperrzeit: Während der Brut- und Setzzeit vom 01.04.-30.06. gilt ein Mahdverbot
Auf mind. 30 % des Blühstreifens sollte eine Winterruhe eingehalten werden. Es sollte erst ab dem 15. Februar des Folgejahres umgebrochen werden. Die übrigen Flächen können ab dem 15. Oktober umgebrochen werden
Die Streifen sollten möglichst lange bestehen bleiben, da sie auch im Herbst und Winter wertvolle Rückzugs- und Nahrungsräume darstellen
Allgemeiner Infotext Artenreiche (einjährige) Blühstreifen fördern die Artenvielfalt und bereichern die Landschaft. Sie bieten Nahrungs- und Bruthabitate sowie Deckung für viele Tierarten in unserer Kulturlandschaft. Im Gegensatz zu mehrjährigen Blühstreifen/-flächen haben sie jedoch geringere Standzeiten und können von weniger Tierarten genutzt werden.
Wirkung/ Förderung von Umwelteffekten/ Ökosystemdienstleistungen Schaffung von Nahrungs- und Brutplätzen, Rückzugsräumen, Beitrag zum Biotopverbund, Pufferflächen, Förderung Bestäuber- und Regulationsleistungen, Erosionsschutz, Bereicherung des Landschaftsbildes.
Artenreiche einjährige Blühstreifen fördern die Artenvielfalt und bereichern die Landschaft. Sie bieten Nahrungs- und Bruthabitate sowie Deckung für viele Tierarten in unserer Kulturlandschaft. Im Gegensatz zu mehrjährigen Blühstreifen/ -flächen haben sie jedoch geringere Standzeiten und können von weniger Tierarten als Pollen- und Nektarquelle genutzt werden.
Artenvielfalt
Artenreiche einjährige Blühstreifen werden von verschiedenen weniger spezialisierten Insektenarten, wie Honigbienen, als Pollen- und Nektarquelle genutzt. Samenfressende Vögel, wie Stieglitze und Grünfinken, nutzen gerne das Angebot an Sonnenblumenkernen.