Mehrjährige Blühstreifen

temporär, 5 Jahre

Artboard

mittlerer Aufwand

Sind Sie sicher ob der Standort geeignet ist?

Das Profitool erkennt Flächen und kann die optimale Nutzung bestimmen. PROFITOOL

Besonders effektiv in Kombination mit

Feldrandschild

Mit dem Feldrandschild teilen Sie der Umgebung mit, welche biodiversitätsfördernden Maßnahmen Sie umgesetzt haben.

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Dann kontaktieren Sie uns bitte unter Telefon 039209 / 202076 oder per E-Mail unter info@stiftung-kulturlandschaft-sachsen-anhalt.de.

Voraussetzungen

Streifenbreite und -länge:

linear & flächig, mind. 5 x 10 m, 2 x so lang wie breit

Standort- und Bodenbeschaffenheit :

  • trocken bis frisch
  • bevorzugt besonnt

Kosten, Saatgutkosten:

Saatgutkosten ca. 450-500 €/ha (netto), 300-500 €/ha zzgl. Bodenbearbeitung

Maschinelle Voraussetzungen:

  • Grubber
  • Fräse
  • Drillmaschine
  • Mäher
  • Schlegler oder Häcksler

Umsetzungszeitraum:

Mitte August-Ende September

(Alternativ Februar-April, aber Gefahr von Frühjahrstrockenheit und schlechter Etablierung)

Umsetzung
Schritt-für-Schritt Anleitung:

Standortwahl

Geeignet sind Standorte:

    • in der freien Feldflur
    • entlang besonnter Seiten von Hecken, Baumreihen, Waldrändern
    • in der Nähe von Sandwegen, alten Kiesgruben, Steilwänden
    • auf Grenzertragsstandorten (gutes Entwicklungspotenzial!)
    • je breiter/größer der Streifen oder Fläche, umso wirksamer die Maßnahme

Weniger geeignet sind Standorte:

    • mit Problembeikräutern wie Quecke, Ackerkratzdistel etc. (->nur nach besonders guter Bodenbearbeitung!)
    • mit vorheriger Graseinsaat (->nur nach besonders guter Bodenbearbeitung!)
    • die stark beschattet sind (->entlang von Gehölzen breite Streifen anlegen)

Nicht geeignet sind Standorte:

    • die dauerhaft nass sind
    • die regelmäßig befahren werden (z.B. Gewässerunterhaltung)
    • an stark frequentierten Straßen (Wildtierunfälle!)

Größe:

  • Mind. 5×10 m breit, muss 2x solang wie breit sein
  • linear & flächig bis 20 % vom Ackerschlag
  • je breiter der Streifen, umso wirksamer die Maßnahme (schlechtere Chancen für Prädatoren)
Copyright © Foto: H. Grewe

Aussaattermin

Spätsommer-/Herbstaussaat:

  • von August bis Mitte September (je nach Witterung spätestens Anfang Oktober)
  • zu bevorzugen in Regionen mit Frühjahrstrockenheit

Frühjahrsaussaat:

  • sobald die Witterung eine Einsaat zulässt: Februar/März bis spätestens Ende April
  • in Regionen mit starker Frühjahrstrockenheit möglichst bis Mitte April

Saatgutauswahl

Ausschließliche Verwendung gebietseigener, zertifizierter Wildkräuter (VWW-Regiosaaten®, RegioZert®) mit 27-30 Kräutern je Mischung

5 vorgegebene Mischungen (standortabhängig):

Sachsen-Anhalt liegt in den Ursprungsgebieten „4 – Ostdeutsches Tiefland“ und „5 – Mitteldeutsches Tief- und Hügelland“. Das verwendete Saatgut sollte aus diesen Regionen stammen.

Regionenkarte

Weitere Informationen zu Wildpflanzen-Saatgut

Die fünf Saatgutmischungen sind im MSL Merkblatt und in der Broschüre „Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten“ enthalten (Fenchel et al. 2015):

Copyright © Foto: P. Scholz

Saatgutbestellung

  • Bestellung frühestmöglich aufgeben (lange Lieferzeiten möglich)
  • Ansaatmenge ca. 4 – 5,2 kg/ha (mischungsabhängig)
  • Aufmischung mit Füllstoff (Sojaschrot oder gequetschter Mais) auf ca. 50 – 100 kg/ha (Gesamtaufwandmenge, kann fertig aufgemischt bei den Firmen bestellt werden) um Entmischung zu vermeiden, für eine gleichmäßige Ausbringung

Saatgutkosten ca. 450 € – 500 € / ha (netto)

Bezugsquellen für zertifiziertes regionales Wildpflanzensaatgut:

VWW-Regiosaatgut über Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V.

RegioZert über Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Copyright © Foto: P. Seeligmann

Saatbettvorbereitung

Eine gründliche Bodenbearbeitung (Stoppelbearbeitung, Fräsen, Grubbern) zur Herstellung eines feinkrümeligen Saatbetts für Feinsämerei (wie Ackerfutteransaat oder Grünland) ist vorbereitend durchzuführen.

Copyright © Foto: M. Neckar

Aussaat

Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Ansaat:

  • Saatgut FLACH ausbringen (Lichtkeimer)
  • NICHT eindrillen sondern nur „aufrieseln“, die hellen Stücke des Füllstoffes müssen oben aufliegend zu sehen sein
  • Striegel + Säschare hoch!
 

Das Saatgut darf NICHT in den Boden eingearbeitet werden wie andere Kulturen. Eine sehr flache Ausbringung auf der Bodenoberfläche ist aufgrund der vielen Lichtkeimer nötig.

Copyright © Foto: P. Scholz

Anwalzen

Anwalzen ist wichtig für einen guten Bodenschluss der Lichtkeimer.

Geduld! Geduld! Geduld!

  • Die Keimung von Wildpflanzen ist uneinheitlich und z. T. stark verzögert.
  • Viele Wildpflanzen wachsen in den ersten Monaten langsamer als Kulturarten und sehen anfänglich aus wie ungewolltes Beikraut.

Geben Sie den Wildpflanzen Zeit zur Entwicklung und kommen am besten erst im Frühjahr wieder bzw. 3 – 4 Monate nach Aussaat!

Zusatzinfo:
Wildpflanzenansaaten entwickeln sich anders als landwirtschaftliche Kulturen: Die Keimung von Wildpflanzen ist deutlich uneinheitlicher und z. T. stark verzögert. Bei einigen Arten muss durch Kälte oder längere Feuchtigkeit der Keimschutz gebrochen werden. Es keimen nie alle Samen auf einmal, was der Risikostreuung dient und Totalausfälle, z. B. durch Trockenheit kurz nach der Keimung, verhindert. Viele Wildpflanzen wachsen in den ersten Monaten langsamer als Kulturarten. Bitte haben Sie deshalb nach der Aussaat etwas Geduld.

Copyright © Foto: A. Kirmer

Pflege
Schritt-für-Schritt Anleitung:

Allgemeine Pflegehinweise

Allgemein gilt:

  • So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig
  • Eine Pflege ist nicht vorgeschrieben, aber in den meisten Fällen sehr zu empfehlen

Für die Pflege gibt es neben den Empfehlungen (z. B. Zeitpunkte, Flächenanteile) auch Vorgaben (z. B. maximal 70% der Fläche zu einem Pflegezeitpunkt, Sperrzeit zwischen 01.04. – 30.06.)

Copyright © Foto: H. Grewe

Entwicklungspflege im 1. Jahr

Hohes Abschlegeln (Richtwert 20 cm) zur

  • Verlängerung der Blühzeiten (schneller Wiederaustrieb der Arten bei Pflege von Anfang bis ca. Ende Juli)
  • Reduzierung von Problemarten
  • Reduzierung der Biomasse

Hinweis: KANN, kein MUSS

Wann?

  • bei starkem Unkrautdruck (z. B. dichte Bestände von Kamille, Besenrauke, Melde, Amarant)
  • wenn die Bestände ca. kniehoch sind
  • bei Herbstsaaten ggf. noch im Anlagejahr

Hinweise zur Einschätzung der Entwicklung & richtigen Pflege mehrjähriger Blühstreifen & Blühflächen (S. Mann, 2021)

Hinweise zu mehrjährigen Blühstreifen mit gebietseigenen Wildpflanzen (S. Mann, 2020)

Copyright © Foto: A. Kirmer
Copyright © Foto: A. Kirmer
Copyright © Foto: H. Grewe

Sperrzeit und Ausnahmeantrag

Sperrzeit
Während der Brut- und Setzzeit vom 01.04. – 30.06. sind Pflegeschnitte nur mit Ausnahmegenehmigung (ALFF / UNB) möglich. Grund wäre z. B. das starke Aufkommen von Problemarten (§ 5 Absatz 4 der Agrar- ZahlVerpflV). Außerhalb dieser Sperrzeit sind Pflegeschnitte auch ohne Antrag zulässig.

Ausnahmeantrag für einen Pflegeschnitt
ich/Wir beantrage/n die Genehmigung eines Pflegeschnittes in dem Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2021 für die von mir/uns beantragte Maßnahme zur Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur, um der Gefahr, dass neu angesäte bzw. bestehende Strukturelemente von auflaufenden Ackerbeikräutern unterdrückt werden und dadurch der Erfolg der Fördermaßnahme gefährdet wird, entgegenzuwirken für nachfolgend aufgeführte Schläge.

Muster-/Beispielantrag für einen „Ausnahmeantrag für einen Pflegeschnitt“ (Stand 2021)

Weitere Informationen, FAQs und Neuigkeiten im ELAISA-Portal

Pflege und Umgang mit dem Mahdgut

  • Pflegeschnitte sind bevorzugt auf Teilflächen durchführen, um Rückzugsräume zu erhalten.
  • Schnittgut darf nicht genutzt werden und kann auf Fläche verbleiben
  • Eine hohe Einstellung der Geräte (Schlegler oder Häcksler) ist erforderlich, um die Jungpflanzen nicht zu schädigen
  •  

Für die Pflege gibt es neben den Empfehlungen (z. B. Zeitpunkte, Flächenanteile) auch Vorgaben (z. B. maximal zu pflegende Flächenanteile zu einem Pflegezeitpunkt, Sperrzeit)

Hinweise zur Einschätzung der Entwicklung & richtigen Pflege mehrjähriger Blühstreifen & Blühflächen (S. Mann, 2021)

Hinweise zu mehrjährigen Blühstreifen mit gebietseigenen Wildpflanzen (S. Mann, 2020)

Copyright © Foto: H. Grewe

Erhaltungspflege ab dem 2. Jahr

Hohes Abschlegeln (Richtwert 20 cm) zum Schutz der angesäten Jungpflanzen Anfang-Mitte Juli auf Teilflächen (insb. auf Minderertragsstandorten)

  • Pflegeschnitt von 30 – 50 % der Fläche empfohlen
  • max. 70 % pro Fläche zum Zeitpunkt der Pflege

Der Erhalt überständiger Bestände bietet Nahrung, Deckung und Eiablagemöglichkeiten für Säugetiere, Vögel, Insekten.

  • Schnittgut darf nicht genutzt werden, kann auf Fläche verbleiben

Achtung:
Auch hier gilt die Sperrzeit vom 01.04. – 30.06. Bei Problemen auf der Fläche kann eine Ausnahmegenehmigung für einen Pflegeschnitt während der Sperrzeit beim zuständigen ALFF beantragt werden (s. Schritt 3).

Ökologische Wirkung

Wildkräuterreiche, mehrjährige Blühstreifen/-flächen fördern die Biodiversität in der Agrarlandschaft. Sie bieten wichtige Brut- und Nahrungshabitate sowie Rückzugsräume für viele Pflanzen- und Tierarten in der Kulturlandschaft. Ökologisch hochwertig sind insbesondere mehrjährige Blühstreifen und -flächen aus zertifizierten, gebietseigenen Saatgutmischungen. Diese Maßnahme eignet sich zudem gut, um großflächige, einheitlich bewirtschaftete Schläge zu teilen und damit die ökologische Durchgängigkeit der Flächen zu erhöhen.

Ein Blühstreifen-Anteil von 6-10 % an den Ackerschlägen ist geeignet, um eine signifikante Erhöhung der Arten- und Revierzahl typischer Feldvögel, insbesondere bei einer Anlage in offenen Landschaften, zu erzielen. Sandwege, alte Kiesgruben und Steilwände dienen u.a. Wildbienen als Nisthabitat, sodass eine Anlage von Blühstreifen in der Nähe dieser eine optimale Nahrungsquelle für die Wildbienen darstellt. Durch die Verwendung von gebietseigenen Wildkräuter-Mischungen wird ein breites Nahrungsspektrum für verschiedene Insektengruppen, Wildbienen, Schmetterlinge, Schwebfliegen, bereitgestellt.

Je nach Mischung und verwendeter Wildpflanzenarten können z. B. bis zu über 50 unterschiedliche heimische Insektenarten von der Maßnahme profitieren. Der Gewöhnliche Hornklee (Lotus corniculatus) wird bspw. von mind. 36 Tagfalterarten, 13 hochspezialisierten und 44 weiteren Wildbienenarten als Nahrungsquelle genutzt, die Wiesen-Witwenblume (Knautia arvensis) von bis zu 44 Tagfalterarten und mind. 16 verschiedenen Wildbienenarten und die Gemeine Schafgabe (Achillea millefolium) von bis zu 51 Tagfalter- und über 20 Wildbienenarten. 

Weiterführende Informationen

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